Mietbedingungen

Der Mieter erhält bei Buchung eines Mietobjektes einen Mietvertrag per eMail.

Vermieter ist: Angela Zellner, Enzianweg 18, 86984 Prem, Telefon +49 (0)8862 257905

§ 1 Mietgegenstand und Schlüssel

(1) Der Vermieter vermietet an den Mieter eine im Mietvertrag beschriebene Unterkunft („Mietobjekt“) für die im Mietvertrag definierte Anzahl an Personen. Das Mietobjekt ist ein Nichtraucherobjekt.

(2) Das Mietobjekt wird vollständig eingerichtet und möbliert mit im Mietvertrag beschriebener Ausstattung vermietet.

(3) Der Mieter ist berechtigt, während der Mietdauer Folgendes kostenfrei zu nutzen:

  • Parkplatz,
  • Grillplatz,
  • Tischtennis,
  • Schaukel,
  • Sandkasten, div. Spiele

(4) Der Mieter erhält für die Dauer der Mietzeit ein Set Haustür-/Wohnungsschlüssel.

§ 2 Mietzeit, An- und Abreise

(1) Das Mietobjekt wird für den im Mietvertrag genau definierten Zeitraum (An- und Abreisetag) an den Mieter vermietet.

(2) Die Anreise erfolgt am Anreisetag zwischen 15:00 Uhr und 20:00 Uhr;

(3) Die Abreise erfolgt am Abreisetag spätestens bis um 10:00 Uhr.

Eine andere An- und Abreisezeit kann vereinbart werden. Bitte hierzu Kontakt aufnehmen.
Nach Ende der Mietzeit hat der Mieter das Mietobjekt geräumt und besenrein in einem ordnungsgemäßen Zustand an den Vermieter/Verwalter zu übergeben und den/die Schlüssel an den Vermieter/Verwalter auszuhändigen.

§ 3 Mietpreis, Kosten und Zahlungsweise

(1) Der Gesamtpreis ist im Mietvertrag genannt und setzt sich wie folgt zusammen:

  • Mietpreis für die im Mietvertrag genannte Anzahl an Nächten (inkl. 7 % Ust)
    inkl. Wäsche (Bettwäsche, Handtücher, Geschirrtücher), Endreinigung, Königscard
  • Kurtaxe für die im Mietvertrag genannte Anzahl an Personen (je 1,60 /Tag)

(2) Der Betrag ist wie folgt zu entrichten:

Die Anzahlung in Höhe des im Mietvertrag genannten Betrages ist innerhalb von 8 Tagen nach Vertragszugang auf das im Mietvertrag genannte Konto zu überweisen.

Mit Eingang der Anzahlung ist der Vertrag verbindlich. Die Restzahlung in Höhe des im Mietvertrag genannten Betrages ist spätestens bis 14 Tage vor der Anreise zu überweisen.

Bitte teilen Sie dem Vermieter spätestens 14 Tage vor Anreise Vorname, Name, Geburtsdatum und Nationalität von allen Gästen mit. Dies wird für Ihre Anmeldung zur Königscard benötigt.

(3) Gerät der Mieter mit der Zahlung um mehr als 14 Tage in Verzug, ist der Vermieter berechtigt, den Vertrag ohne weitere Gründe fristlos zu kündigen und das Mietobjekt anderweitig zu vermieten.

§ 4 Stornierung und Aufenthaltsabbruch

(1) Storniert (kündigt) der Mieter den Vertrag vor dem Mietbeginn, ohne einen Nachmieter zu benennen, der in den Vertrag zu denselben Konditionen eintritt, sind als Entschädigung unter Anrechnung der ersparten Aufwendungen die folgenden anteiligen Mieten (ausschließlich der Endreinigung, Wäschepaket, Heizkostenzuschlag) zu entrichten, sofern eine anderweitige Vermietung nicht möglich ist:
Kündigung
- bis 49 Tage vor Mietbeginn: 10 % des Mietpreises
- bis 35 Tage vor Mietbeginn: 30 % des Mietpreises
- bis 21 Tage vor Mietbeginn: 60 % des Mietpreises
- bis 14 Tage vor Mietbeginn: 90 % des Mietpreises
- ansonsten (später als 14 Tage vor Mietbeginn) 100 % des Mietpreises.
Gleichwohl ist der Vermieter bemüht, das Mietobjekt anderweitig zu vermieten.

(2) Der Mieter kann jederzeit einen geringeren Schaden nachweisen.

(3) Bricht der Mieter den Aufenthalt vorzeitig ab, bleibt er zur Zahlung des vollen Mietpreises verpflichtet.

(4) Eine Stornierung bzw. Kündigung kann nur schriftlich erfolgen. Maßgeblich ist der Tag des Zugangs der Erklärung bei dem Vermieter.

§ 5 Haftung und Pflichten des Mieters

(1) Das Mietobjekt einschließlich der Möbel und der sonstigen in ihm befindlichen Gegenstände sind schonend zu behandeln. Der Mieter hat die ihn begleitenden und/oder besuchenden Personen zur Sorgsamkeit anzuhalten. Der Mieter haftet für schuldhafte Beschädigungen des Mietobjekts, des Mobiliars oder sonstiger Gegenstände im Mietobjekt durch ihn oder ihn begleitende Personen.

(2) Mängel, die bei Übernahme des Mietobjekts und/oder während der Mietzeit entstehen, sind dem Vermieter unverzüglich in geeigneter Form zu melden.

(3) Die Haltung von Tieren in dem Mietobjekt ist nur nach vorheriger Absprache mit dem Vermieter gestattet.

§ 6 Schriftform, Salvatorische Klausel

(1) Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung dieser Schriftformklausel.

(2) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, so wird dadurch die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung möglichst nahe kommen, welche die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben.

(3) Dieser Vertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland

 

(Lesen Sie hierzu bitte auch über Ihr Widerrufsrecht und die Datenschutzerklärung.)